Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nach Art 102 Abs. 2 TSchV
Es gibt seit 2013 zwei FBA-Abschlüsse in Aquaristik, einen für gewerbsmässiges Züchten und einen für kleine Tierheime.
Diese Ausbildung wurde bis heute von 23 Personen mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen. Eine fundierte Ausbildung wird immer wichtiger um sicherzustellen, dass die sich die in unserer Obhut befindlichen Tiere sachgerecht und den Tierschutzrichtlinien entsprechend gut gepflegt werden. Melden auch Sie sich zu dieser Ausbildung an es hilft jedem einzelnen und vor allem den von uns gehaltenen Tieren.
«Gewerbsmässiges Züchten» wird neu mit der Abgabe von 1000 gezüchteten Fischen definiert. Auch wer Werbung macht - also zum Beispiel eine Website betreibt - ist gewerbsmässig. Das Kantonale Veterinäramt kann den Handel ausschliesslich mit Fischen für FBA Absolventen «Gewerbsmässiges Züchten» bewilligen.
Mehr über die anerkannte fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung für gewerbsmässige Züchter/innen von Heim- und Wildtieren und für Betreuungspersonal in Tierheimen mit maximal 19 Betreuungsplätzen erfahren Sie hier:
Für die Anmeldung können folgende Formulare verwendet werden:
Anmeldeformular Tierheime 2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: